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Die Leistungen der Unfallversicherung

Die Unfallversicherung ist in der Schweiz für alle obligatorisch. Sowohl Berufs- als auch Nichtberufsunfälle sind gedeckt. Ab acht Arbeitsstunden pro Woche bist du durch deinen Arbeitgeber gedeckt. Im Falle von Teilzeitarbeit und Selbstständigkeit, durch die Krankenkasse gedeckt.

Behandlung

Medizinische Behandlung werden bezahlt (Spital, Medikamente, Hilfsmittel).

Taggeld

Ab dem dritten Tag wird ein Taggeld bezahlt. 80% vom Lohn sind versichert.

Rente

Nach Taggeld wird langfristig eine Rente bezahlt. 90% von Lohn sind gedeckt.

Unfallversicherung: Das solltest du wissen!

Falls keine Unfallversicherung über deinen Arbeitgeber besteht (UVG), deckt deine Grundversicherung (KVG) die Unfälle. Die Leistungen über die Grundversicherung umfassen grundsätzlich dieselben wie bei Krankheit. Jedoch zahlst du einen Teil der Kosten selbst: Jahresfranchise und danach 10% Selbstbehalt

In 3 Schritten zur passenden Unfallversicherung

Falls du deinen Unfall über die Krankenkasse gedeckt hast, ist die Unfallversicherungsprämie abhängig von der Prämie deiner Grundversicherung. So kannst du mit dem Foxana Prämienrechner auch Kosten für die Unfallversicherung sparen.

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Kennst du diese Fakten zur Unfallversicherung bereits?

Das ganze System der Unfallversicherung kann schnell kompliziert werden. Du musst nicht alles wissen, dafür sind unsere Experten da. Für den Anfang erhältst du hier drei Fakten:

Obligatorisch

Jeder Arbeitnehmer ist durch den Arbeitgeber gegen Nichtberufsunfälle, Berufsunfälle und Berufskrankheiten geschützt. Wenn du weniger als acht Stunden für den gleichen Arbeitgeber arbeitest, musst du dich über die Krankenkasse versichern. Versichert bist du so oder so.

Leistungsumfang

Langfristig bist du mit der Unfallversicherung oft viel besser gedeckt als durch Krankheit. Die Unfallversicherung bietet umfassende Leistungen, darunter medizinische Behandlung, Rehabilitation, Taggelder, Invalidenrenten und Hinterbliebenenrenten.

Kostenbeteiligung

Wenn die Unfalldeckung über deine Krankenkasse gedeckt ist, übernimmt du einen Teil der Unfallkosten selbst. Die Franchise und Selbstbehalt der Grundversicherung gelten dann für Krankheit und Unfall zusammen.

Die häufigsten Fragen & Antworten zur Unfallversicherung.

In der Schweiz sind alle Arbeitnehmer durch die obligatorische Unfallversicherung (UVG) gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle sowie Berufskrankheiten abgesichert. Personen, die weniger als 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeiten, müssen die Unfalldeckung in ihrer Krankenkasse (KVG) einschliessen. gedeckt sind immer medizinische Behandlungen, Einkommensersatzleistungen, Invalidenrenten und Leistungen für Hinterbliebene.

Die Unfallversicherung in der Schweiz bietet umfassenden Schutz bei Unfällen und Berufskrankheiten. Kosten für medizinische Behandlungen, Medikamente und Hospitalisation sind gedeckt. Bei Erwerbsunfähigkeit ist man gedeckt durch ein Taggeld (80% vom Lohn). Danach erhält man langfristig eine Invalidenrente (hier kommt man mit anderen gesetzlichen Leistungen auf 90% vom Lohn). Finanziell erhält man Krankheit oft wesentlich weniger. Zusätzlich gibt es bei einem Todesfall Hinterbliebenenrenten. Darüber hinaus unterstützt die Versicherung die berufliche Wiedereingliederung mit Integrationsmassnahmen und übernimmt Kosten für notwendige Hilfsmittel wie Rollstühle.

Die Unfallversicherung über den Arbeitgeber bietet grundsätzlich eine bessere Absicherung im Gegensatz zur obligatorischen Krankenversicherung. Sie deckt nicht nur die medizinischen Kosten nach einem Unfall ab, sondern gewährt auch finanzielle Unterstützung durch Taggelder und Renten (auch für Hinterbliebene). Im Gegensatz zur Krankenversicherung, wo man eine Kostenbeteiligung leisten muss, übernimmt die Unfallversicherung die Kosten vollständig.

Die Unfallversicherung beginnt mit dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses bzw. sobald man den Weg zur Arbeit antritt. Die Versicherungsdeckung endet 31 Tage nach dem letzten Arbeitstag. Diese Regelung bietet einen Überbrückungszeitraum nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Nach einer Kündigung in der Schweiz besteht der Unfallversicherungsschutz über den Arbeitgeber noch 31 Tage. Um den Schutz bei Nichtberufsunfällen fortzusetzen, kann innerhalb dieser Zeit eine Abredeversicherung abgeschlossen werden, die bis zu sechs Monate gültig ist. Falls keine Abredeversicherung abgeschlossen wird, muss die Unfallversicherung in der Krankenkasse eingeschlossen werden.

Die Abredeversicherung im Rahmen des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) ist eine spezielle Versicherungsform in der Schweiz, die Personen bei Verlust des Arbeitsplatzes oder während eines unbezahlten Urlaubs die Möglichkeit bietet, ihren Schutz gegen Nichtberufsunfälle freiwillig zu verlängern. Durch den Abschluss einer Abredeversicherung kann der Versicherungsschutz für Unfälle weltweit für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten aufrechterhalten werden. Die Abredeversicherung kann über die Unfallversicherung vom Arbeitgeber unkompliziert abgeschlossen werden.

Du hast eine andere Frage, die hier oben nicht beantwortet wurde? Dann nimm ganz einfach Kontakt mit uns auf! Wir helfen dir gerne weiter.

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Bei so vielen Optionen kann es schwierig sein, die perfekte Unfallversicherung zu finden, die genau zu deinen Bedürfnissen passt.

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